Rettungsdienstliche Versorgung mit Kompetenz, Empathie und Respekt vor der Patientenautonomie
Die Einordnung als Palliativpatient darf nicht automatisch mit „Lebensende“ gleichgesetzt werden. Palliativmedizin erfordert oft komplexe und multidimensionale Notfallversorgung!
Palliativpatienten sind nicht per se sterbend – ihre Lebenserwartung variiert stark. Die Klassifizierung bestimmt den Behandlungsansatz.
z.B. akutes Koronarsyndrom, Schlaganfall bei einem Krebspatienten
z.B. Nebenwirkungen von Chemo-/Strahlentherapie
z.B. erstmalige Dyspnoe bei Bronchialkarzinom
Fortgeschrittenes Krankheitsstadium mit bekannter Symptomatik
Notfallsituationen im fortgeschrittenen Stadium sind oft ein Ruf nach Unterstützung und Hilfe – nicht unbedingt nach maximaler medizinischer Versorgung.
Notfallteams müssen wissen, was aktive, passive und direkte sowie indirekte Sterbehilfe umfasst, um rechtliche Fehlannahmen zu vermeiden!
Gerade in existenziellen Krisen haben viele Patienten und Angehörige das Bedürfnis nach spiritüllem Beistand – unabhängig von religiöser Zugehörigkeit.
Überlastung der Angehörigen kann ethische und rechtliche Fragen aufwerfen: Die Autonomie und den Willen des Patienten respektieren und gleichzeitig die Grenzen der Belastbarkeit der Angehörigen berücksichtigen.
Für Patienten im fortgeschrittenen Stadium bietet die Palliativstation eine ruhige und unterstützende Umgebung – sowohl für Patienten als auch für Angehörige in dieser schwierigen Phase.
Palliative Notfälle im fortgeschrittenen Stadium sind oft ein Ruf nach Unterstützung und Hilfe – nicht unbedingt nach maximaler medizinischer Versorgung. Behandle den ganzen Menschen.